Jugendprüfung


Die original Prüfungsordnungen können jeweils beim DRC nachgelesen werden.

Vereinfachte Prüfungsordnung (Illustriert) für die Jagdarbeit


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Jugendprüfung (JP/R) gültig ab 01.01.2012
Zweck der Jugendprüfung ist, die natürlichen Anlagen des Hundes zu erkennen.

Frei-Verlorensuche

Gelände: guter niedriger Bewuchs / lockere Deckung
Größe der Arbeitsfläche: 50m x 50m
Jeder Hund bekommt eine eigene Arbeitsfläche
Abstände der einzelnen Flächen: mind. 20m
Die Richter oder Helfer werfen vier Stück Nutzwild (2x Haarwild / 2x Federwild), nicht sichtbar für den Hund, willkürlich auf die Fläche.
Diese darf dabei betreten werden.
Das Wild sollte dabei nicht verdeckt, oder in einer Vertiefung liegen.
Danach begibt sich der HF mit seinem Hund auf eine bestimmte Seite der Fläche, die der Richter im anweist, um von dort seinen Hund in die Suche zu schicken.
Der Hund sollte zügig und Ausdauernd suchen, dabei aber die Arbeitsfläche nicht zu weitläufig verlassen.
Der HF darf sich an der Außenlinie der Fläche frei bewegen um seinen Hund zu unterstützen.
Allerdings darf die eigentliche Arbeitsfläche nur auf Anweisung des Richters betreten werden.
Der Hund muss mindestens ein Wildstück bringen, Tauschen ist erlaubt.
Ebenso wird mehrmaliges ansetzen das Prädikat nicht zwingend verschlechtern, allerdings sind häufige Kommandos Wertmindernd.
Beurteilt werden: Bring - und Findwille, Arbeitsfreude und Ausdauer, Nasenarbeit

Verlorensuche im Deckungsreichen Gewässer

See / Teich / leicht fließendes Gewässer / guter Schilfbewuchs / leichter Einstieg ins Gewässer
Der Hund sitzt frei bei Fuß bei seinem HF am Ufer.
Gegenüberliegend wird ein Schuss abgegeben und von selber Stelle, sichtbar für den Hund, eine Ente ins Schilf eingeworfen.
Unmittelbar danach kann der HF seinen Hund in die Arbeit schicken.
Einspringen ist dabei nicht Negativ zu werten.
Der Hund sollte auf Kommando und ohne zögern das Wasser annehmen.
Hierbei darf er aufmunternd unterstützt werden.
Allerdings ständige Kommandos, sowie mehrfaches Ansetzen oder Steinwürfe ins Schilf, mindern das Prädikat.
Hat der Hund die Ente gefunden, sollte er sie so an Land bringen, das der HF, ohne seinen Standort weiträumig zu verlassen, diese erlangt.
Hunde die die Ente nicht gefunden haben, können max. mit "GUT" bewertet werden.
Hunde die das Gewässer umlaufen (sofern möglich) um ohne Schwimmen zur Ente zu gelangen, erhalten eine Zusatzaufgabe (siehe nächste Aufgabe).

Zusatzaufgabe im Gewässer

Der HF steht mit seinem unangeleinten Hund am Ufer.
Eine Ente wird sichtbar weit ins Wasser geworfen.
Auf Anweisung des Richters wird der Hund nun zum apport geschickt.
Der Hund sollte ohne zögern das Wasser aufnehmen und die Ente so ans Ufer bringen, das der HF, ohne seinen Standort weit zu verlassen, diese erlangt.

Spurwille und Sicherheit auf der Schleppe

Gelände: Feld mit niedrigem Bewuchs und lichten Stellen, am einsehbaren Hochwald gelegen, mit natürlichen Hindernissen im Schleppverlauf (Gräben / Vertiefungen …)
200m lang mit drei nahezu rechtwinkligen Haken, über natürliche Hindernisse in den Hochwald.
Das Ende der Schleppe sollte ein möglichst frisch geschossenes stück Wild sein, das nicht verdeckt oder in einer Bodenvertiefung abgelegt wird.
Die Schleppe wird außerhalb des Sichtfeldes vom Hund gelegt.
Ist die Schleppe gelegt, zeigt der Richter dem HF den markierten Anschuss und die Schlepprichtung.
Der HF darf den Hund die ersten 20m im angeleinten Zustand führen, danach muss der Hund alleine weiter Arbeiten, und der HF darf nicht weiter folgen.
Sollte der Hund ohne gefunden haben zurückkehren, und die Schleppe nicht selbständig wieder aufnehmen, hat der HF die Möglichkeit seinen Hund wieder anzusetzen (max. 2-mal).
Sollte der Hund nach erneutem ansetzen die Arbeit freudig und willig wieder aufnehmen, so beeinflusst das nicht die Beurteilung.
Die Richter können die Arbeit jederzeit beenden, wenn sie sich ein Urteil bilden konnten.
Der Hund muss nicht zwingend gefunden haben.
Alle Schleppen einer Prüfung müssen gleichwertig und mind. 80m voneinander entfernt sein.

Markieren im Feld

Gelände: große Felder oder Wiesen mit hohem Bewuchs (mind.20cm - Gras, Raps, Rüben…).
Der HF wird mit seinem Hund vom Richter einem bestimmten Punkt zugewiesen.
Dort sitzt der Hund frei oder im angeleinten zustand in der Fussposition beim HF.
In ca. 50m Entfernung erfolgt ein Schuss, und direkt danach das einwerfen eines stück Nutzwilds.
Auf Anweisung des Richters wird der HF aufgefordert seinen Hund loszuschicken, um das eingeworfene Nutzwild zu holen. Dieses sollte der Hund auf einem möglichst direkten Weg tun.
Alle anderen Teilnehmer der Prüfung, warten zu der Zeit außer Sicht.


Beurteilung Markieren:
Motivieren vom HF beim suchen ist erlaubt, ständige Befehle und einweisen mindert das Urteil.
Mehrfaches Arbeiten in freier Verlorensuche, obwohl der Hund markiert hat, mindert das Urteil.


Schussfestigkeit

Die Schussfestigkeit wird bei einer freien Suche im Feld geprüft.
Hierbei werden, in einer Entfernung von mind. 30m - 50 m, 2 Schüsse im Zeitabstand von mind. 20sec. abgegeben.

Nasengebrauch

Der Nasengebrauch ist in allen Fächern zu beurteilen, besonders aber in der Frei-Verlorensuche.

Bringen von Nutzwild

Das Bringen ist in allen Fächern zu beurteilen.
Beurteilt wird das anstreben des Hundes, gefundenes Wild selbständig aufzunehmen und es zu seinem HF zügig zu apportieren.
Vorschriftsmäßiges Bringen, d.h. Vorsitzen und korrektes Ausgeben, wird nicht verlangt.

Führigkeit

Die Führigkeit des Hundes zeigt sich in der Bereitschaft des Hundes, mit seinem HF jederzeit Verbindung zu halten, und sich willig in dessen Dienst stellt.

Arbeitsfreude

Die Arbeitsfreude zeigt sich in dem unermüdlichen willen des Hundes, seine Arbeit zügig und freudig zu erledigen.

Standruhe

Die Standruhe wird in allen Fächern der gesamten Prüfung beurteilt.


Punkteliste

hervorragend 12 Punkte
sehr gut 11 Punkte
10 Punkte
9 Punkte
gut 8 Punkte
7 Punkte
6 Punkte
genügend 5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
nicht genügend 2 Punkte
1 Punkte
0 Punkte
Um die Prüfung zu bestehen muss in allen Fächern ein mind. Prädikat von "genügend (3Pkt.)" erlangt werden.

Folgende Hunde können die Prüfung nicht bestehen:
  1. Anschneider
  2. Totengräber
  3. Völlig ungehorsame Hunde
  4. Stark Schuss - Hand - und Wildscheue Hunde
  5. Wesensschwache oder Aggressive Hunde und Beißer
  6. Hochgradige Rupfer und Knautscher
Ferner können, unter Verlust der Meldegebühr, ausgeschlossen werden:
  1. Hunde über die bei der Meldung wissentlich falsche Angaben gemacht wurden
  2. Hunde, die ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei umherlaufen
  3. Hunde, die beim Aufruf nicht anwesend sind
  4. Heiße Hündinnen, deren HF dem Prüfungsleiterwissentlich die Läufigkeit verschweigt, oder Hunde, deren HF sich den Anordnungen des Prüfungsleiters / Richters verweigert